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   BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88   

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https://dejure.org/1989,10260
BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88 (https://dejure.org/1989,10260)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1989 - 3 StR 568/88 (https://dejure.org/1989,10260)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88 (https://dejure.org/1989,10260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Raubmerkmals "Gewalt gegen eine Person" bei überraschendem aus der Hand Reißen einer Sache beim Opfer - Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Gleichheit der rechtlichen Anforderungen an die Gewährlichkeitsprognose für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85

    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88
    Diebstahl ist dagegen anzunehmen, wenn das Erscheinungsbild der Tat nicht durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wird, der Täter also in erster Linie durch List und Schnelligkeit zum Ziel kommt, weil er nur die zum Tragen der Tasche erforderliche Kraft zu überwinden braucht (vgl. BGH NStZ 1986, 218; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1 und 2).
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88
    Diebstahl ist dagegen anzunehmen, wenn das Erscheinungsbild der Tat nicht durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wird, der Täter also in erster Linie durch List und Schnelligkeit zum Ziel kommt, weil er nur die zum Tragen der Tasche erforderliche Kraft zu überwinden braucht (vgl. BGH NStZ 1986, 218; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1 und 2).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88
    Diebstahl ist dagegen anzunehmen, wenn das Erscheinungsbild der Tat nicht durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wird, der Täter also in erster Linie durch List und Schnelligkeit zum Ziel kommt, weil er nur die zum Tragen der Tasche erforderliche Kraft zu überwinden braucht (vgl. BGH NStZ 1986, 218; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1 und 2).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auch kann angesichts der - wenngleich ebenfalls inhaltlich nur knapp wiedergegebenen - Geständnisse noch ausgeschlossen werden, dass die Angeklagten im Flur so überraschend schnell und listig zugriffen, dass sie nur dem Tragen der Tabletten dienende Kraft überwinden mussten (dazu BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88, juris Rn. 3 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 192/91, juris Rn. 3; vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85, NStZ 1986, 218).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen

    Es ist nicht zu besorgen, das Landgericht habe bei der Gefährlichkeitsprognose einen zu strengen Maßstab angelegt (zu den Voraussetzungen des § 64 StGB vgl. Lackner, StGB 18. Aufl. § 64 Anm. 2 d sowie BGH, Beschl. vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 301/302).
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